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IPv6 im Mobilfunk
- Grundlagen: RFC6275, RFC7278,
- DTAG/D1 verkauft IPv6 im Mobilfunk:
- „Feste IPv6-Adresse bedeutet technisch, dass der SIM-Karte immer das gleiche Präfix 64 (komplette 64 Bit der IPv6-Adresse) zugewiesen wird. Die Zuweisung des zweiten Adressteils erfolgt durch den Nutzer oder das verwendete Endgerät.“
- Für die Integration zusätzlicher Endgeräte steht ausschließlich das Feature „64share“ (RFC 7278) zur Verfügung.
Netzwerkteil Hostanteil
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